Bücher
Unsere Bücher sind Statements.
Gegen sexualisierte Gewalt und für Feminismus*. Sie geben Sprache, wo Schweigen herrscht, decken Strukturen auf, die oft unsichtbar bleiben sollen, und bestärken Menschen darin, Grenzen zu setzen, Gerechtigkeit einzufordern und Veränderung möglich zu machen.
Unsere Bücher sind Haltung auf Papier. Sie machen sichtbar, was häufig verdrängt, verharmlost oder verschwiegen wird. Sie hinterfragen Machtverhältnisse, benennen Sexismus und sexualisierte Gewalt und eröffnen Perspektiven für eine Gesellschaft, in der Schutz, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung nicht verhandelbar sind.
Wissen allein verändert noch nichts. Doch Wissen kann Handlung möglich machen.

Uns ist wichtig: Wir beanspruchen weder das alleinige Wissen noch Perfektion. Wir teilen, was wir aus Studien, Forschung und unseren Erfahrungen gelernt haben und wissen gleichzeitig, dass dieses Thema im Prozess ist. Wir alle lernen stetig dazu, wenn wir offen und neugierig sind.
Jedes Kapitel ist mehr als nur Text: Es ist ein Werkzeug, um patriarchale Muster zu hinterfragen und eine gleichberechtigte Zukunft zu gestalten. Unsere Bücher sind zum Lesen, zum Reflektieren, zum Diskutieren und zum Handeln.
* Feminismus – was bedeutet das überhaupt?
Feminismus meint nicht Männerhass und auch nicht „Frauen an die Macht“. Feminismus ist etwas, das viel größer und zugleich einfacher ist: ehrliche Gleichberechtigung.
Feminismus bedeutet, dass niemand aufgrund von Geschlecht, Herkunft, sexueller Orientierung, Identität oder gesellschaftlichen Zuschreibungen benachteiligt wird. Es geht um gleiche Rechte, gleiche Chancen und gleiche Würde für alle Menschen.
Wir bei act & protect® setzen uns für einen Feminismus ein, der alle Menschen einbindet und stärkt, unabhängig von Geschlecht oder Identität. Genau diesen Feminismus spiegeln auch unsere Bücher wider.
Unsere Bücher verstärken Eure feministischen Stimmen im Alltag und am Arbeitsplatz

Bis hier und nicht weiter
Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz
Zeigt, wie sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz erkannt, benannt und gestoppt werden kann. Praxisnahe Methoden und wertvolle Einblicke für ein sicheres, respektvolles Umfeld – als Mitarbeitende, Führungskraft oder Arbeitgeber*in. Auch auf Englisch unter dem Titel „Safe at Work“ erhältlich.

Zwischen den Zeilen
Sexismus. Ein System. Zwei Geschichten.
Lea und Daniel nehmen uns mit auf einen Tag voller subtiler und offener Formen von Sexismus im Alltag. Mit erzählerischer Nähe und klaren Analysen zeigt das Buch, wie patriarchale Strukturen wirken und wie wir sie erkennen, hinterfragen und verändern können. Inklusive eines umfangreichen Glossars.

Das Glossar der sexualisierten Gewalt
Welche Worte wir benutzen oder nicht benutzen, entscheidet nicht nur über die Wirkung unserer Kommunikation, sondern auch über ihre Bedeutung, Macht und Wahrnehmung. Ein umfangreiches Glossar mit Begriffen rund um Sexismus, Feminismus und Gleichberechtigung.
Unser Geschenk für Euch
Uns geht es nicht um Profit, sondern um Veränderung. Wenn Ihr eine kostenlose PDF-Ausgabe von „Bis hier und nicht weiter“ oder „Zwischen den Zeilen“ erhalten möchtet, schreibt uns eine Mail mit dem Betreff #BisHierUndNichtWeiter oder #ZwischenDenZeilen an hallo@actandprotect.de. Gleichzeitig freuen wir uns, wenn unsere aktivistische und ehrenamtliche Arbeit durch den Kauf der Bücher unterstützt wird.
Für Organisationen und Institutionen
Organisationen tragen Verantwortung dafür, Arbeitsbedingungen und Strukturen so zu gestalten, dass Benachteiligung, sexuelle Belästigung und andere Formen sexualisierter Gewalt möglichst verhindert werden und betroffene Personen Unterstützung und Schutz erhalten.
Dabei geht es nicht nur um individuelles Verhalten. Es geht auch um Macht, Abhängigkeiten, Hierarchien, Organisationskultur, Arbeitsbedingungen und Strukturen.
Sexualisierte Gewalt ist kein „Privatproblem“ und keine reine Frage individuellen Fehlverhaltens. Organisationen müssen Verantwortung für ihre Strukturen, Arbeitsbedingungen und Umgangsweisen übernehmen.
Dazu gehören:
- eine klare Haltung gegen sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung und Diskriminierung,
- eindeutige Verantwortlichkeiten,
- verbindliche Regeln und Verhaltensstandards,
- transparente Beschwerde- und Interventionswege,
- Schutz vor Benachteiligung und Repressalien,
- qualifizierte Ansprechpersonen,
- regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der Maßnahmen.
Eine gute Präventionskultur zeigt sich nicht daran, dass niemand über Gewalt spricht, sondern daran, dass Menschen wissen, was sie tun können, wenn etwas passiert.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgebende dazu, Beschäftigte vor Benachteiligungen aus den in § 1 AGG genannten Gründen zu schützen. Dazu gehört auch der Schutz vor sexueller Belästigung.
Nach § 3 Abs. 4 AGG ist sexuelle Belästigung ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das bezweckt oder bewirkt, dass die Würde einer Person verletzt wird. Das Gesetz nennt unter anderem unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen dazu, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das unerwünschte Zeigen und sichtbare Anbringen pornografischer Darstellungen.
Prävention
Nach § 12 AGG muss die Arbeitgeberin die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen treffen. Dazu gehören ausdrücklich auch vorbeugende Maßnahmen. Beschäftigte sind über die erforderlichen Maßnahmen und die entsprechenden Rechte zu informieren.
Prävention bedeutet deshalb nicht nur, nach einem Vorfall zu reagieren. Organisationen müssen sich bereits im Vorfeld damit auseinandersetzen, wie Benachteiligung und sexuelle Belästigung verhindert werden können.
Beschwerderecht
Beschäftigte haben nach § 13 AGG das Recht, sich bei einer zuständigen Stelle des Betriebs, Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt fühlen. Die Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis der beschwerdeführenden Person mitzuteilen.
Beschäftigte müssen deshalb wissen:
- Wo kann ich mich beschweren?
- An wen kann ich mich wenden?
- Was passiert mit meiner Beschwerde?
Intervention und Konsequenzen
Stellt die Arbeitgeberin eine Benachteiligung fest, muss er nach § 12 Abs. 3 AGG geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Benachteiligung zu unterbinden. Dazu können, abhängig vom Einzelfall, beispielsweise eine Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung gehören.
Eine Organisation muss nicht auf ein strafrechtliches Urteil warten, um ihre arbeitsrechtlichen Schutzpflichten wahrzunehmen. Arbeitsrechtliche Maßnahmen und strafrechtliche Verfahren sind unterschiedliche Verfahren und folgen unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen.
Ansprüche betroffener Personen
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können betroffene Beschäftigte Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG haben. Für die Geltendmachung gelten gesetzliche Fristen. Auch § 22 AGG enthält eine besondere Beweislastregel für bestimmte Benachteiligungsstreitigkeiten: Werden Tatsachen bewiesen, die eine Benachteiligung vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Benachteiligungsvorschriften vorgelegen hat.
Wichtig
Das AGG ist ein zentraler rechtlicher Rahmen für den Schutz vor Benachteiligung und sexueller Belästigung im Beschäftigungskontext. Das AGG ist jedoch nicht das gesamte Recht gegen sexualisierte Gewalt. Sexualisierte Gewalt ist weiter gefasst als sexuelle Belästigung nach dem AGG. Je nach Sachverhalt können zusätzlich arbeitsrechtliche, zivilrechtliche, strafrechtliche oder arbeitsschutzrechtliche Vorschriften relevant sein.
Deshalb sollte eine Organisation bei einem Vorfall nicht nur fragen:
„Ist das ein Fall für das AGG?“ Sondern: „Was ist passiert? Wer ist betroffen? Welche Schutzpflichten bestehen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen greifen? Und welche Maßnahmen sind jetzt erforderlich?“
Wissen schafft Handlungssicherheit. Mitarbeitende und Führungskräfte sollten wissen:
- Was ist sexualisierte Gewalt?
- Was ist sexuelle Belästigung?
- Wo beginnen Grenzverletzungen?
- Wie können Tatmuster und Machtmissbrauch aussehen?
- Welche Rolle spielen Abhängigkeiten und Hierarchien?
- Was kann ich als betroffene Person tun?
- Was kann ich als beobachtende Person tun?
- An wen kann ich mich wenden?
- Welche Verantwortung tragen Führungskräfte?
Dabei sollte Sensibilisierung nicht bei abstrakten Definitionen stehen bleiben. Menschen brauchen konkrete Handlungsmöglichkeiten.
Schulungen sollten regelmäßig, zielgruppenspezifisch und praxisorientiert stattfinden.
Dazu gehören insbesondere:
- Beschäftigte
- Führungskräfte
- Personalverantwortliche
- Betriebs- und Personalräte
- Beschwerdestellen
- Vertrauens- und Ansprechpersonen
- Personen mit besonderen Schutz- oder Interventionsaufgaben
Führungskräfte benötigen besondere Handlungssicherheit. Sie müssen wissen, wie sie reagieren, wenn ihnen ein Vorfall anvertraut wird, welche Schutzmaßnahmen möglich sind und wann weitere interne oder externe Stellen einbezogen werden müssen. Nicht jede Führungskraft muss Ermittler*in sein. Doch jede Führungskraft muss wissen, was sie tun, und was sie nicht tun, sollte.
Prävention bedeutet mehr als eine einmalige Schulung. Organisationen sollten regelmäßig prüfen:
- Wo bestehen besondere Macht- oder Abhängigkeitsverhältnisse?
- Wo gibt es erhöhte Risiken für Grenzverletzungen?
- Welche Arbeitsbereiche, Veranstaltungen oder Kommunikationswege sind besonders sensibel?
- Gibt es Abhängigkeiten, die das Ansprechen von Vorfällen erschweren?
- Wie wird mit Macht und Hierarchie umgegangen?
- Werden Grenzen und Beschwerden ernst genommen?
- Welche informellen Regeln und kulturellen Muster existieren?
- Welche Personen oder Gruppen benötigen besondere Schutzmaßnahmen?
Auch das Arbeitsschutzrecht ist relevant. Nach § 5 ArbSchG müssen Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen. Zu den ausdrücklich genannten Gefährdungen gehören auch psychische Belastungen bei der Arbeit.
Prävention bedeutet deshalb auch: strukturelle Risiken sichtbar machen, bewerten und reduzieren. Führungskräfte haben dabei eine besondere Vorbildfunktion.
Beschäftigte müssen wissen, wo sie sich beschweren oder Unterstützung holen können. Eine gute Beschwerdestruktur sollte auf einem Zwei-Säulen-Modell aufbauen:
einer offiziellen AGG-Beschwerdestelle, die verpflichtet ist, den gemeldeten Sachverhalt zu prüfen und weiterzuverfolgen, sowie
einer anonymen Beratungsstelle, die vertrauliche Erstberatung ermöglicht, ohne zur Einleitung oder Verfolgung eines formellen Verfahrens verpflichtet zu sein.
Zudem sollten Beschwerdewege
- leicht zugänglich sein
- Zuständigkeiten eindeutig regeln
- qualifizierte Ansprechpersonen vorsehen
- Vertraulichkeit und Datenschutz berücksichtigen
- Interessenkonflikte möglichst vermeiden
- Schutzmaßnahmen ermöglichen
- klare Abläufe für die Prüfung und Bearbeitung festlegen
- betroffene Personen über das weitere Vorgehen informieren
Eine Vertrauensperson ist nicht automatisch die gesetzliche AGG-Beschwerdestelle. Die jeweiligen Funktionen und Zuständigkeiten sollten klar voneinander unterschieden werden.
Wenn ein Vorfall bekannt wird, braucht es mehr als ein Gespräch. Je nach Situation können erforderlich sein:
- unmittelbare Schutzmaßnahmen,
- die Trennung von betroffenen und beschuldigten Personen,
- Anpassung von Arbeitsabläufen oder Zuständigkeiten,
- Sicherung relevanter Informationen,
- fachlich angemessene Sachverhaltsklärung,
- arbeitsrechtliche Maßnahmen,
- externe Beratung,
- psychosoziale Unterstützung,
- gegebenenfalls strafrechtliche Schritte.
Dabei gilt: Betroffene müssen geschützt werden, ohne ihnen die Verantwortung für die Aufklärung oder Beendigung des Übergriffs aufzubürden.
Gleichzeitig müssen auch die Rechte beschuldigter Personen gewahrt werden. Deshalb sollte eine Organisation nicht vorschnell eine Person als „Täter*in“ bezeichnen, wenn der Sachverhalt noch nicht entsprechend geklärt ist.
Eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und eine Beschwerdestelle nach § 13 AGG erfüllen unterschiedliche Funktionen.
Das HinSchG hat einen eigenen sachlichen Anwendungsbereich. Es schützt hinweisgebende Personen unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere bei Meldungen über bestimmte straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße sowie weitere gesetzlich erfasste Rechtsverstöße.
Für Beschäftigungsgebende besteht grundsätzlich ab regelmäßig mindestens 50 Beschäftigten die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle; für bestimmte Beschäftigungsgebende gelten besondere Regelungen. Die interne Meldestelle muss ihre Aufgaben unabhängig und mit der erforderlichen Fachkunde wahrnehmen.
Eine Hinweisgebendenstelle ersetzt deshalb nicht automatisch die AGG-Beschwerdestelle. Organisationen sollten klar kommunizieren:
- Welche Stelle ist wofür zuständig?
- Welche Meldungen können wo abgegeben werden?
- Welche Verfahren und Schutzmechanismen gelten?
Rechtliche Verantwortung bedeutet nicht automatisch strafrechtliche Verantwortung. Ein Verhalten kann beispielsweise:
- arbeitsrechtlich relevant,
- diskriminierend,
- eine sexuelle Belästigung nach dem AGG,
- zivilrechtlich relevant,
- strafrechtlich relevant
oder gleichzeitig mehrere dieser Kategorien erfüllen. Deshalb sollte die rechtliche Bewertung immer vom konkreten Sachverhalt abhängen.
Bei festgestellten Verstößen müssen Organisationen im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Pflichten angemessen reagieren. Konsequenzlosigkeit ist keine Präventionsstrategie. Gleichzeitig müssen Maßnahmen verhältnismäßig, sachgerecht und rechtlich zulässig sein.
Organisationen sollten nicht ausschließlich versuchen, alle Fälle allein zu bearbeiten. Sinnvoll können Kooperationen sein mit:
- spezialisierten Fachberatungsstellen,
- Antidiskriminierungsberatung,
- psychosozialen Fachstellen,
- arbeitsrechtlicher Beratung,
- Interessenvertretungen,
- Fachstellen für sexualisierte Gewalt,
- gegebenenfalls Polizei und Justiz.
Besonders bei komplexen Fällen oder möglichen Interessenkonflikten kann externe fachliche Unterstützung entscheidend sein. Insbesondere, wenn die eigene Organisation Teil des Problems oder des Interessenkonflikts sein könnte.
Prävention ist kein Projekt mit einem Enddatum. Organisationen sollten regelmäßig überprüfen:
- Erreichen die Maßnahmen die Zielgruppen?
- Kennen Beschäftigte ihre Rechte und Ansprechstellen?
- Funktionieren die Beschwerdewege tatsächlich?
- Werden Hinweise ernst genommen?
- Gibt es strukturelle Risiken?
- Fühlen sich Beschäftigte sicher, Vorfälle anzusprechen?
- Welche Maßnahmen müssen angepasst werden?
Anonyme Befragungen können dabei ein wichtiges Instrument sein.
Dabei gilt: Nicht die Zahl der Beschwerden zeigt, ob eine Organisation sicher ist. Eine niedrige Zahl kann auch bedeuten, dass Menschen keine Beschwerden äußern, weil sie keinen sicheren oder vertrauenswürdigen Weg dafür sehen.
Für Betroffene, Bystander und Allies
Damit Betroffene und Zeug*innen gestärkt, sicher und selbstwirksam handeln können, stehen ihnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten offen, wenn sie sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung oder eine andere Grenzverletzung erlebt oder beobachtet haben.
Sie müssen nicht sofort wissen, wie das Erlebte rechtlich einzuordnen ist. Auch wenn sie noch unsicher sind, dürfen sie sich Unterstützung holen.
Sprich mit einer Person, der du vertraust und die dir zuhört, ohne dir die Verantwortung zuzuschieben. Du kannst dich auch an eine professionelle Beratungsstelle wenden.
Beratung kann helfen:
- das Erlebte einzuordnen,
- Handlungsmöglichkeiten zu klären,
- Schutzmaßnahmen zu überlegen,
- weitere Schritte vorzubereiten.
Du musst nicht erst beweisen, dass etwas „schlimm genug“ war.
Wenn sich etwas für dich falsch, übergriffig, entwürdigend oder grenzverletzend angefühlt hat, darfst du dir Unterstützung holen. Unsicherheit ist kein Grund, keine Unterstützung zu suchen.
Die Verantwortung für eine sexualisierte Grenzverletzung oder einen Übergriff liegt bei der Person, die ihn begeht.
Kleidung, Verhalten, Alkoholkonsum, Flirten, eine frühere Zustimmung oder das Ausbleiben körperlicher Gegenwehr machen sexualisierte Gewalt nicht zur Verantwortung der betroffenen Person. Du bist nicht verantwortlich dafür, dass eine andere Person Grenzen verletzt oder gewalttätig ist.
Du kannst eine Grenze klar benennen. Zum Beispiel:
- „Das möchte ich nicht.“
- „Hör bitte auf.“
- „Fass mich nicht an.“
- „Das ist für mich nicht in Ordnung.“
- „Ich möchte, dass du das unterlässt.“
Du musst niemanden konfrontieren. Wenn eine Konfrontation deine Sicherheit gefährden könnte, ist es vollkommen legitim, Unterstützung zu holen, die Situation zu verlassen oder andere Menschen einzubeziehen. Eigenschutz geht immer vor.
Du kannst dich an Menschen wenden, denen du vertraust, beispielsweise:
- Freund*innen,
- Familie,
- Kolleg*innen,
- Vorgesetzte,
- Betriebs- oder Personalrat,
- zuständige Beschwerdestellen,
- Fachberatungsstellen,
- Ärzt*innen oder psychotherapeutische Fachpersonen,
- Polizei oder andere zuständige Stellen.
Welche Möglichkeit sinnvoll ist, hängt von der konkreten Situation und dir ab. Deine Sicherheit hat Priorität. Wenn du dich aktuell bedroht oder gefährdet fühlst, bring dich zunächst an einen sicheren Ort und hole Unterstützung.
- Du darfst Vorfälle melden.
- Du darfst dir Beratung holen.
- Du darfst Unterstützung ablehnen, wenn sie sich für dich nicht richtig anfühlt.
Du entscheidest, soweit es die jeweilige Situation und gesetzliche Vorgaben zulassen, welche nächsten Schritte für dich richtig sind.
Dokumentiere möglichst zeitnah:
- wann und wo etwas passiert ist,
- wer beteiligt war,
- was konkret gesagt oder getan wurde,
- wer etwas beobachtet haben könnte,
- welche Nachrichten, E‑Mails oder anderen Informationen vorhanden sind.
Schreibe möglichst aus deiner eigenen Erinnerung. Eine Dokumentation kann hilfreich sein, um das Erlebte zu verarbeiten und Beweise zu sichern.
Für Menschen, die Grenzen überschritten oder andere sexualisierte Gewalt angetan haben
Verantwortung übernehmen. Verhalten verändern. Weitere Übergriffe verhindern.
Wenn eine Person eine Grenze überschritten, eine andere Person sexualisiert belästigt oder sich übergriffig verhalten hat, besteht der erste Schritt nicht darin, nach einer Rechtfertigung zu suchen.
Übergriffiges Verhalten wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass es „nicht so gemeint“ war. Auch Alkohol, Gruppendruck, Frustration, Eifersucht, eine Beziehung, frühere sexuelle Kontakte oder vermeintliche Signale sind keine pauschale Rechtfertigung für Grenzverletzungen.
Absicht und Wirkung sind nicht dasselbe.
Frage dich:
- Was habe ich konkret getan?
- Welche Grenze habe ich möglicherweise überschritten?
- Welche Macht- oder Abhängigkeitsverhältnisse bestanden?
- Habe ich ein Nein akzeptiert?
- Habe ich Zustimmung tatsächlich eingeholt?
- Habe ich versucht, Grenzen auszutesten oder zu umgehen?
- Welche Muster haben zu meinem Verhalten beigetragen?
Verantwortung bedeutet, das eigene Verhalten nicht kleinzureden, zu relativieren oder der betroffenen Person zuzuschreiben.
Ein Nein ist zu respektieren. Und Zustimmung ist mehr als das Ausbleiben eines Neins.
Verhaltensweisen sollten nicht aus vermuteten, erhofften oder unterstellten Signalen abgeleitet werden. Zustimmung muss freiwillig erfolgen und kann jederzeit zurückgenommen werden.
Wenn eine Person keinen Kontakt möchte, sollte das respektiert werden. Das bedeutet insbesondere:
- nicht weiter schreiben,
- nicht wiederholt anrufen,
- nicht unangekündigt auftauchen,
- keine anderen Personen als Druckmittel einsetzen,
- keine Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsnachrichten erzwingen,
- keine Reaktion der betroffenen Person einfordern.
Eine Entschuldigung darf nicht zur nächsten Belastung für die betroffene Person werden.
Verantwortung bedeutet auch, Konsequenzen auszuhalten. Das können beispielsweise sein:
- betriebliche Maßnahmen,
- arbeitsrechtliche Konsequenzen,
- Ausschluss aus Organisationen oder Gruppen,
- zivilrechtliche Folgen,
- strafrechtliche Konsequenzen.
Welche Konsequenzen tatsächlich eintreten, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Wenn du dein Verhalten verändern möchtest, hole dir professionelle Unterstützung. Ziel sollte nicht sein, eine „Entschuldigung“ zu finden oder Konsequenzen zu vermeiden.
Dein Ziel sollte sein, Verhalten zu verstehen, Verantwortung zu übernehmen, Muster zu verändern und weitere Übergriffe zu verhindern.
Je nach Situation können psychologische, therapeutische oder spezialisierte Beratungsangebote sinnvoll sein.
Die betroffene Person ist nicht dafür verantwortlich,
- dich zu beruhigen,
- dir zu vergeben,
- deine Gefühle aufzufangen,
- deine Entschuldigung anzunehmen,
- dir zu erklären, warum dein Verhalten falsch war,
- dir bei deiner Veränderung zu helfen.
Verantwortung für Veränderung liegt bei dir.
Wiedergutmachung darf nicht bedeuten, dass eine betroffene Person ohne ihre Zustimmung kontaktiert oder unter Druck gesetzt wird.
Ob und wie eine Entschuldigung oder eine andere Form der Wiedergutmachung sinnvoll ist, sollte, insbesondere bei schweren oder komplexen Fällen, professionell und gegebenenfalls rechtlich begleitet werden.
Es gibt spezialisierte Beratungs- und Präventionsangebote für Menschen, die befürchten, sexuelle Grenzen zu überschreiten oder ihr Verhalten verändern wollen.
Beispielsweise: Kein Täter werden
https://kein-taeter-werden.de/
Wichtig: Nicht jedes Beratungsangebot richtet sich an dieselbe Zielgruppe. Vor einer Kontaktaufnahme sollte deshalb geprüft werden, welches Angebot zur jeweiligen Situation passt.