Kindgerechte Justiz

Kindgerechte Justiz . act & protect®

Kinder sind häu­fig Teil von Gerichtsverfahren. Alleine in Deutschland wer­den Tausende Kinder ver­nom­men als Beteiligte in fami­li­en­recht­li­chen Verfahren, Opfer, Zeug*innen oder Betroffene.

Die Situation von Kindern in behörd­li­chen und gericht­li­chen Verfahren ent­spricht lei­der häu­fig weder den inter­na­tio­na­len men­schen­recht­li­chen Anforderungen, noch den Leitlinien des Europarates für eine kind­ge­rech­te Justiz.*

KINDGERECHTE JUSTIZ – WARUM IST DAS WICHTIG?

Strafverfahren sind für alle Beteiligten eine gro­ße Belastung – umso mehr für Kinder und Jugendliche. Denn sie sind zwar Beteiligte, ihre Interessen wer­den den­noch zu oft nicht kind­ge­recht ver­tre­ten und sie nicht alters­ge­recht ein­ge­bun­den und angehört.
Ohne die­se Rahmen kön­nen sol­che Verfahren jedoch (re)traumatisierend wirken.

Dann füh­len Kinder und Jugendliche sich schlecht infor­miert, abge­wer­tet, ein­ge­schüch­tert, nicht ernst genom­men, hand­lungs­un­fä­hig und ausgeschlossen.
Eine Situation, die weder den Kindern noch den Verfahren dient.

UNSERE PETITION

Mit der Petition „Kinderschutz – Standardisierte und kind­ge­rech­te gericht­li­che Verfahren“ an den Deutschen Bundestag, set­ze ich mich für stan­dar­di­sier­te und ver­bind­li­che kind­ge­rech­te Ermittlungen und Verfahren ein, basie­rend auf der euro­päi­schen Leitlinie.

Damit die Qualität die­ser durch Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte, die Weiterbildung und Unterstützung aller Beteiligten und den ein­bin­den­den Umgang mit Kindern garan­tiert wird.

Denn Kinder wün­schen sich gehört, infor­miert, respekt­voll und auf Augenhöhe behan­delt zu wer­den. Dies ist von exis­ten­zi­el­ler Bedeutung.

WAS MUSS SICH ÄNDERN?

1. Studien und Forschungen in Bezug auf das kind­li­che Erleben und sich dar­aus erge­ben­den kind­ge­rech­ten Verfahren.

2. Standardisierte und ver­bind­li­che Verfahren, basie­rend auf der euro­päi­schen Leitlinie. Um die Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte sowie die wert­schät­zen­de Kommunikation und den respekt­vol­len Umgang mit Kindern zu garantieren.

3. Ermittlungen, Anhörungen und Verfahrensgestaltungen, die dem Alter, den Bedürfnissen und den Interessen des Kindes ange­mes­sen sind und die­se ver­tre­ten sowie das Recht auf Beteiligung der Kinder gewährleisten.

4. Kompetente und empa­thi­sche pro­zes­sua­le Begleitung von Anfang an durch qua­li­fi­zier­te Vertrauenspersonen.

5. Weiterbildung, Supervision und inter­dis­zi­pli­nä­rer Austausch aller Beteiligten in Ermittlungen, Anhörungen und Verfahren.

WAS KÖNNEN WIR TUN?

Immer wie­der dar­auf auf­merk­sam machen. Über wei­te­re Petitionen, über Kampagnen und Schreiben an Politik, Justiz und Behörden.

© by Verena Arps-Roelle

HILFEPORTALE

Bist Du sel­ber betrof­fen von sexua­li­sier­ter Gewalt? Kennst Du jeman­den, der von sexua­li­sier­ter Gewalt betrof­fen ist? Oder befürch­test Du, sel­ber gewalt­tä­tig zu sein oder zu werden?

Dann fin­dest Du hier kom­pe­ten­te, anony­me und kos­ten­freie Beratung:

HILFETELEFON
08000 116 016 und www​.hil​fe​te​le​fon​.de

HILFETELEFON GEWALT AN MÄNNERN
0800 123 990 0 und www​.maen​ner​hil​fe​te​le​fon​.de

ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE DES BUNDES

0800 546 546 5 und www​.anti​dis​kri​mi​nie​rungs​stel​le​.de

TATGENEIGTE PERSONEN
www​.kein​-tae​ter​-wer​den​.de

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