AGB

AGB der act & protect® Academy in Zusammenarbeit mit Elementartraining

§ 1. Geltungsbereich 

1.1 Die nach­ste­hen­den all­ge­mei­nen Geschäftsbedingungen gel­ten für alle Consulting‑, Konzeptions- und Trainingsleistungen, ins­be­son­de­re Trainingskurse, Seminare und ande­re Veranstaltungen mit Schulungsinhalten von Elementartraining. Abweichende oder ergän­zen­de all­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen gel­ten nicht, auch wenn Elementartraining nicht aus­drück­lich widerspricht. 

1.2 Elementartraining erbringt Dienstleistungen durch eige­ne oder beauf­trag­te freie Mitarbeiter. Beauftragte freie Mitarbeiter erbrin­gen ihre Leistungen in eige­ner Verantwortung auf der Grundlage eines ein­heit­li­chen Konzepts. 

1.3 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings‑, Coaching- oder Beratungsleistungen wer­den in dem jewei­li­gen Angebot von Elementartraining im Einzelnen fest­ge­legt und bedür­fen der Auftragsbestätigung sei­tens des Auftraggebers in Textform. Danach kann der Vertragsinhalt nur noch durch aus­drück­li­che Vereinbarungen in Textform geän­dert werden. 

1.4 Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen der Mitarbeiter oder Vertreter von Elementartraining bedür­fen zur Rechtswirksamkeit einer Bestätigung in Textform.

§ 2. Buchung . Vertragsschluss 

2.1 Angebote von Elementartraining sind stets frei­blei­bend und unver­bind­lich und bedür­fen der Auftragserteilung durch den Auftraggeber bzw. einer Auftragsbestätigung durch Elementartraining in Textform. 

2.2 Buchungen zu Angeboten /​Auftragserteilungen kön­nen auch tele­fo­nisch mit Gegenbestätigung oder in Textform erfolgen. 

2.3 Der Vertrag ist abge­schlos­sen, wenn Elementartraining die Annahme der Buchung inner­halb von 2 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung bestä­tigt, min­des­tens in Textform oder tele­fo­nisch mit Gegenbestätigung. Die Anmeldungen wer­den in der Reihenfolge ihres Eingangs bei Elementartraining berück­sich­tigt. Der Kunde hat die­se Bestätigung unver­züg­lich auf ihre Richtigkeit zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls zu widersprechen. 

§ 3. Leistungsgebühren 

3.1 Das ers­te Kontaktgespräch zwi­schen Auftraggeber und Elementartraining wird unent­gelt­lich geführt. 

3.2 Es wird ein Tages- bzw. Stundenhonorar für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sons­ti­ge Aufgaben, die gemein­sam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu rea­li­sie­ren sind, ver­ein­bart. Unsere Leistungen erfol­gen auf der Grundlage des jeweils in Textform abge­ge­be­nen Angebots. 

3.3 Für Trainings, Coachings und Consulting wird ein Tages- bzw. Stundenhonorar ver­ein­bart. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber wer­den sons­ti­ge Kosten (gefah­re­ne Kilometer á 0,50 € pro Kilometer oder Bahnfahrt 1. Klasse oder Flug Economy sowie Hotelübernachtung, ggf. mit Vor- und/​oder Nachübernachtung), Verpflegung der Teilnehmer, Raum- und Raumnebenkosten sowie Versandkosten und Materialkosten oder sons­ti­ger anfal­len­der Kosten nach Absprache) berechnet. 

3.4 Sind im Einzelauftrag bestimm­te Zeitkontingente ver­ein­bart wor­den und wer­den die­se über­schrit­ten, erfolgt eine Inrechnungstellung ent­spre­chend der ver­ein­bar­ten Stunden-/Tagessätze. Auch bei nur zeit- oder teil­wei­ser Teilnahme ist die gesam­te Gebühr zu entrichten. 

3.5 Die Gebühren ver­ste­hen sich pro Tag zuzüg­lich der am Tage der Rechnungsstellung gel­ten­den gesetz­li­chen Mehrwertsteuer. 3.6 Die Gebühren schlie­ßen die von Elementartraining zur Verfügung gestell­ten Trainingsunterlagen mit ein.

§ 4. Zahlungsbedingungen 

4.1 Die Preise von Elementartraining ver­ste­hen sich in Euro zzgl. der gesetz­li­chen Umsatzsteuer sowie anfal­len­den Reisekosten (gefah­re­ne Kilometer á 0,50 € pro Kilometer oder Bahnfahrt 1. Klasse oder Flug Economy sowie Hotelübernachtung, ggf. mit Vor- und/​oder Nachübernachtung), Verpflegung der Teilnehmer, Raum- und Raumnebenkosten sowie Versandkosten. 

4.2 Rechnungen von Elementartraining sind inner­halb von 10 Tagen nach Zugang fäl­lig und ohne Abzug zahl­bar, sofern nicht eine ande­re Vereinbarung min­des­tens in Textform getrof­fen wur­de. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne wei­te­re Mahnung in Verzug. Falls der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, kann Elementartraining Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnen. 

Wenn Vorauszahlungen ver­ein­bart sind, sind die­se nach Rechnungsstellung inner­halb von 10 Tagen nach Zugang fäl­lig. Der Schlussbetrag wird nach erbrach­ter Leistung fällig. 

4.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag ver­fü­gen kann. 

4.4 Der Kunde kann nur mit unbe­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten Forderungen auf­rech­nen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen aus­üben, die auf dem­sel­ben Vertragsverhältnis beruhen. 

§ 5. Mitwirkungspflicht 

5.1 Wird eine Veranstaltung ver­ein­ba­rungs­ge­mäß in den Geschäftsräumen des Kunden durch­ge­führt, muss der Kunde recht­zei­tig für eine geeig­ne­te Umgebung sor­gen. Ist die­se nicht gege­ben und kön­nen aus die­sem Grund Dienstleistungen nicht aus­ge­führt wer­den, trägt der Kund hier­für die Verantwortung; eine Haftung von Elementartraining ist inso­weit aus­ge­schlos­sen. Der Kunde wird Elementartraining bei der Ausführung der ver­ein­bar­ten Trainingsleistung nach bes­ten Kräften unent­gelt­lich unter­stüt­zen und unauf­ge­for­dert alle Informationen und Unterlagen mit­tei­len, die hier­für von Bedeutung sind. Der Kunde hat für eine ange­mes­se­ne Verpflegung der Trainingsteilnehmer und Referenten zu sor­gen. Verletzt der Kunde sei­ne Mitwirkungspflicht, ist Elementartraining zur Leistung nicht ver­pflich­tet. Ziffer 7.1 Satz 1 Alternative 1 gilt nicht. 

§ 6. Leistungsstörungen . Lieferfristen 

6.1 Bei Ausfall einer Veranstaltung aus Gründen, die in der Person des Referenten lie­gen, auf­grund höhe­rer Gewalt oder sons­ti­ger unvor­her­seh­ba­rer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Dienstleitung durch einen Ersatzreferenten. Die aus­ge­fal­le­ne Dienstleistung wird zu einem spä­te­ren Zeitpunkt nach­ge­holt. Kosten, die dem Auftraggeber durch die Verschiebung des Termins oder die hier­durch beding­te Absage der Auftragsdurchführung ent­ste­hen, sind von Elementartraining. nicht zu erstat­ten. Ersatz von Kosten, Aufwendungen, Schäden oder ande­ren wirt­schaft­li­chen Nachteilen, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Ausfall ent­ste­hen, kann nicht ver­langt werden. 

6.2 Liefertermine sind unver­bind­lich, es sei denn sie wer­den aus­drück­lich schrift­lich als ver­bind­lich ver­ein­bart. Vom Vertragspartner ver­an­lass­te Änderungen nach Auftragserteilung berech­ti­gen uns zur Terminverschiebung. 

6.3 Kann eine Lieferfrist wegen gesetz­li­cher oder behörd­li­cher Anordnungen oder höhe­rer Gewalt nicht ein­ge­hal­ten wer­den, wer­den die­se um eine ange­mes­se­ne Frist verlängert. 

§ 7. Rücktritt . Umbuchung . Kündigung 

7.1 Elementartraining hat das Recht, vor Dienstleistungsbeginn von einem Vertrag zurück­zu­tre­ten, wenn eine wirt­schaft­li­che Durchführung der Veranstaltung nicht mög­lich ist oder wenn ein oder meh­re­re Referent(en) an der Teilnahme am Training ver­hin­dert ist /​sind und Ersatz nicht zur Verfügung steht. Der Rücktritt kann münd­lich mit Gegenbestätigung oder in Textform erfol­gen. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 

7.2 Der Kunde hat das Recht, vor Dienstleistungsbeginn ohne Grund zurück­zu­tre­ten. Der Rücktritt kann münd­lich mit Gegenbestätigung oder in Textform erfol­gen. Erfolgt der Rücktritt min­des­tens 28 Tage vor Dienstleistungsbeginn, so ist kei­ne Gebühr zu bezah­len. Erfolgt er weni­ger als 28 Tage, aber min­des­tens 7 Kalendertage vor Dienstleistungsbeginn, so wer­den 50 % der Gebühr zur Zahlung fäl­lig. Erfolgt er weni­ger als 7 Kalendertage vor Dienstleistungsbeginn, so wer­den 100 % der Gebühr zur Zahlung fällig. 

Tritt der Kunde von einem ver­ein­bar­ten Coachingtermin zurück, gel­ten die nach­fol­gen­den Fristen. Erfolgt der Rücktritt min­des­tens 48 Stunden vor ver­ein­bar­tem Termin, so wer­den 50% des Volumens des Termins zur Zahlung fäl­lig. Erfolgt er weni­ger als 48 Stunden vor ver­ein­bar­tem Termin, so wer­den 100 % des Volumens des Termins zur Zahlung fällig. 

7.3 Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt bzw. die Umbuchung ist der Zugang der jewei­li­gen Rücktritts- bzw. Umbuchungserklärung bei Elementartraining. 

7.4 Tritt der Vertragspartner von sei­nem Auftrag zurück, sind bereits ange­fal­le­ne Kosten sei­tens Elementartraining, wel­che nicht stor­niert wer­den kön­nen, vom Auftraggeber an Elementartraining zu erstatten. 

7.5 Nimmt ein Teilnehmer an einer Veranstaltung nicht teil, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurück­ge­tre­ten wäre oder die Veranstaltung umge­bucht hät­te, so hat der Kunde die vol­le Gebühr zu zah­len. Der Kunde hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu benen­nen, sofern die­ser die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt. Dies bedarf einer geson­der­ten Anmeldung des Ersatzteilnehmers. 

7.6 Einzelverträge, wie Coachingverträge, kön­nen, soweit nicht ander­wei­tig gesetz­lich künd­bar, bei­der­seits nur aus wich­ti­gem Grund gekün­digt wer­den. § 621 BGB wird aus­ge­schlos­sen. Falls der Auftraggeber einen Vertrag kün­digt oder falls Elementartraining aus einem wich­ti­gem, vom Auftraggeber zu ver­tre­ten­dem Grund kün­digt, behält Elementartraining den vol­len, für das kom­plet­te Projekt noch offe­nen oder erwar­te­ten Vergütungsanspruch, gemin­dert um erspar­te Aufwendungen, die mit 60 % des Projekthonorars pau­scha­liert wer­den. Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis eines höhe­ren oder nied­ri­ge­ren Schadens vorbehalten. 

7.7 Abweichend kön­nen ande­re Rücktrittsbedingungen ver­ein­bart wer­den, die­se bedür­fen min­des­tens der Textform. 

§ 8. Datenschutz 

8.1 Unterlagen, Inhalte sowie ande­re von Elementartraining zur Verfügung gestell­te Dokumente (nach­fol­gend „Unterlagen“ genannt) sind urhe­ber­recht­lich geschützt. Sie ste­hen aus­schließ­lich dem Leistungsbezieher zur Verfügung und blei­ben bis zur voll­stän­di­gen Bezahlung Eigentum von Elementartraining behält sich alle Rechte an den Trainingsunterlagen vor. 

8.2 Ohne vor­he­ri­ge schrift­li­che Genehmigung von Elementartraining ist die voll­stän­di­ge oder aus­zugs­wei­se Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Weitergabe an Dritte, Verbreitung oder öffent­li­che Wiedergabe von Unterlagen in jed­we­der Form (Fotokopie, Mikrofilm, unter Verwendung elek­tro­ni­scher Systeme oder ande­rer Verfahren) und zu jed­we­dem Zweck, ins­be­son­de­re zum Zwecke eige­ner Gestaltung, unzulässig. 

8.3 Die Auftragsabwicklung erfolgt inner­halb von Elementartraining mit Hilfe auto­ma­ti­scher Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hier­mit sei­ne aus­drück­li­che Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die Elementartraining im Rahmen ver­trag­li­cher Beziehungen bekannt gewor­den und zur Auftragsabwicklung not­wen­dig sind. Der Kunde ist fer­ner damit ein­ver­stan­den, dass Elementartraining die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhal­te­nen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäft­li­che Zwecke von Elementartraining verwendet. 

8.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Geheimhaltung der Geschäfts- und Betriebsangelegenheiten des Kunden. 

8.5 Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen, Daten oder sons­ti­ge Angaben des Auftraggebers Schutzrechte Dritter ver­letzt, stellt der Auftraggeber Elementartraining von sämt­li­chen Ansprüchen frei. 

8.6 Der Auftraggeber erklärt sich ein­ver­stan­den, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung zur Verfügung gestell­ten Unterlagen bzw. erzeug­ten Daten, EDV-tech­nisch gespei­chert wer­den. Ein Recht auf Zugriff oder Aktualisierung die­ser Daten besteht jedoch nicht. 

8.7 Elementartraining behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hin­sicht­lich der Kreditwürdigkeit des Kunden ein­zu­ho­len und ihnen Daten beschränkt auf den Fall nicht ver­trags­ge­mä­ßer Abwicklung, wie zum Beispiel bean­trag­ter Mahnbescheid bei unbe­strit­te­ner Forderung, erlas­se­ner Vollstreckungsbescheid oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu mel­den. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berech­tig­ter Interessen von Elementartraining erfor­der­lich ist und schüt­zens­wer­te Belange des Kunden nicht beein­träch­tigt wer­den. Hierbei wird Elementartraining die ein­schlä­gi­gen daten­schutz­recht­li­chen Bestimmungen beachten. 

§ 9. Haftungsbeschränkung 

9.1 Soweit sich aus den fol­gen­den Bestimmungen nichts ande­res ergibt, sind wei­ter gehen­de Ansprüche des Kunden – gleich aus wel­chem Rechtsgrund – aus­ge­schlos­sen. Elementartraining haf­tet nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst ent­stan­den sind, ins­be­son­de­re haf­tet Elementartraining nicht für den Verlust von Daten, ent­gan­ge­nem Gewinn oder sons­ti­ge Vermögensschäden des Kunden. 

9.2 Vom Haftungsausschluss aus­ge­nom­men sind Ansprüche auf Schadenersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Elementartraining die Pflichtverletzung zu ver­tre­ten hat auf Ersatz sons­ti­ger Schäden, die auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflichtverletzung von Elementartraining beru­hen, sowie bei fahr­läs­si­ger Verletzung von ver­trags­we­sent­li­chen Pflichten (Kardinalpflichten). Einer Pflichtverletzung von Elementartraining steht die eines gesetz­li­chen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 

9.3 Die Haftung ent­spre­chend Ziffer 9.2 ist bei leicht fahr­läs­si­ger Verletzung von ver­trags­we­sent­li­chen Pflichten in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor­her­seh­ba­ren, typi­scher­wei­se ein­tre­ten­den Schaden begrenzt. 

9.4 Ist die Haftung von Elementartraining aus­ge­schlos­sen oder begrenzt, gilt dies auch für die per­sön­li­che Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 

9.5 Mit Ausnahme der Fälle von Vorsatz/​Arglist, sowie des Lebens des Körpers oder der Gesundheit ist die Ersatzpflicht bei von Elementartraining zu ver­tre­ten­den Sachschäden in jedem Fall begrenzt auf die Deckungssumme der von Elementartraining abge­schlos­se­nen Betriebshaftpflichtversicherungen. Elementartraining teilt die ent­spre­chen­de Deckungssumme dem Kunden auf Anfrage im Einzelfall mit. 

9.6 Elementartraining haf­tet nicht für den Verlust von Daten oder ihre Wiederbeschaffung, wenn der Schaden bei ord­nungs­ge­mä­ßer Datensicherung im Bereich des Kunden nicht ein­ge­tre­ten wäre. Eine ord­nungs­ge­mä­ße Datensicherung setzt vor­aus, dass der Kunde sei­ne Daten täg­lich dem Stand der Technik ent­spre­chend sichert, ins­be­son­de­re Sicherungskopien in maschi­nen­les­ba­rer Form anfer­tigt, damit die­se Daten mit ver­tret­ba­ren Aufwand wie­der her­ge­stellt wer­den kön­nen. Die Haftung für einen Datenverlust ist jeden­falls auf den typi­schen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ord­nungs­ge­mä­ßer Datensicherung ein­ge­tre­ten wäre. 

§ 10. Geheimhaltung 

10.1 Elementartraining ver­pflich­tet sich, über die tat­säch­li­chen und recht­li­chen Verhältnisse des Auftraggebers und der von dem Auftraggeber betreu­ten Kunden Verschwiegenheit zu bewah­ren und nur mit aus­drück­li­cher, vor­he­ri­ger Zustimmung des Auftraggebers Dritten gegen­über hier­über Mitteilung zu machen oder für eige­ne Zwecke zu nut­zen. Unabhängig davon, ob sie münd­lich oder schrift­lich mit­ge­teilt wer­den, sind geheim­hal­tungs­be­dürf­ti­ge Informationen im Sinne die­ses Vertrages, auch alle als ver­trau­lich gekenn­zeich­ne­ten Informationen, erkenn­bar ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis dar­stel­len­de Informationen sowie Informationen über betrieb­li­che Organisationsabläufe. Die Geheimhaltung beruht auf Gegenseitigkeit und gilt auch für ver­trau­li­che Informationen, wel­che Elementartraining dem Auftraggeber mit­teilt. Hiervon aus­ge­nom­men sind Informationen, die nach­weis­lich dem Auftragnehmer bereits vor Beginn des Auftrages bekannt waren oder ohne Verletzung einer Verpflichtung aus die­sem Vertrag und Zutun des Auftragnehmers öffent­lich bekannt sind oder werden. 

10.2 Auftraggeber und Auftragnehmer sind ver­pflich­tet, die ent­spre­chen­den Geheimhaltungsvereinbarungen mit ihren Mitarbeitern, die in eine Auftragsabwicklung ein­ge­bun­den sind, ent­spre­chen­de Geheimhaltungsvereinbarungen abzuschließen. 

10.3 Jeder Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung löst eine Vertragsstrafe aus, deren Höhe im Einzelfall von den betrof­fe­nen Vertragspartnern fest­ge­setzt wird und deren Angemessenheit durch das zustän­di­ge Gericht über­prüft wer­den kann. 

10.4 Geschäftliche und betrieb­li­che Unterlagen aller Art, ein­schließ­lich per­sön­li­cher Aufzeichnungen über dienst­li­che Angelegenheiten, dür­fen nur zu geschäft­li­chen Zwecken des Auftraggebers ver­wandt wer­den und sind sorg­fäl­tig auf­zu­be­wah­ren. Bei Beendigung des Vertrages sind vor­ste­hen­de Unterlagen dem Auftraggeber nach ent­spre­chen­der Anforderung auszuhändigen. 

§ 11. Treuepflicht 

11.1 Die Vertragsparteien ver­pflich­ten sich zu gegen­sei­ti­ger Loyalität. Es ist ins­be­son­de­re die Einstellung oder sons­ti­ge Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehe­ma­li­gen Mitarbeitern sowie frei­en Mitarbeitern des jewei­li­gen Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewe­sen sind, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit zu unter­las­sen. Jeder Verstoß gegen die­se Verpflichtung löst eine Vertragsstrafe aus, deren Höhe im Einzelfall von den betrof­fe­nen Vertragspartnern fest­ge­setzt wird und deren Angemessenheit durch das zustän­di­ge Gericht über­prüft wer­den kann. 

§ 12. Gewährleistung 

12.1 Der Auftraggeber erkennt an, dass sämt­li­che von Elementartraining erstell­ten Werke und doku­men­tier­ten Leistungen urhe­ber­recht­lich geschützt sind. Eine Vervielfältigung und/​oder Verwendung und/​oder Verbreitung der vor­ge­nann­ten Werke
durch den Auftraggeber bedarf in jedem Fall der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustimmung durch Elementartraining. 

12.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von Elementartraining für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestell­ten Werke/​Unterlagen kei­ner­lei Urheber‑, Marken, Namens‑, Leistungsschutz‑, Persönlichkeits- oder sons­ti­ge Rechte Dritter ent­ge­gen­ste­hen. Das von Elementartraining vor­be­rei­te­te Material wird den Teilnehmenden vom Auftraggeber nach Maßgabe der in die­sen Bedingungen genann­ten Bestimmungen zur Verfügung gestellt. 

12.3 Der Auftraggeber infor­miert Elementartraining vor und wäh­rend der ver­ein­bar­ten Trainings‑, Coaching- oder Beratungsmaßnahmen lau­fend über sämt­li­che Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Gegebenenfalls wird eine ver­ant­wort­li­che Kontaktperson vom Auftraggeber benannt. 

12.4 Sollten von Elementartraining erbrach­te Leistungen Mängel auf­wei­sen, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Diese müs­sen inner­halb von 10 Werktagen nach Eingang und Kontrolle der Unterlagen schrift­lich ange­zeigt werden. 

12.5 Der Vertragspartner ver­pflich­tet sich, nach Übergabe aller erstell­ten Datensätze die­se auf ihre Richtigkeit zu über­prü­fen. Elementartraining über­nimmt kei­ne Haftung für Schäden aller Art, die durch feh­ler­haf­te Ausführungen erstan­den sind. 

§ 13. Exportbestimmungen 

13.1 Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ein­schließ­lich Software, Inhalten und Unterlagen, ist er ver­pflich­tet, US-ame­ri­ka­ni­sche, euro­päi­sche und inter­na­tio­na­le Ausfuhrbestimmungen ein­zu­hal­ten. Ohne vor­he­ri­ge behörd­li­che Genehmigung ist es dem Kunden nicht erlaubt, Vertragsprodukte direkt oder indi­rekt in Länder, die einem US Embargo unter­lie­gen, oder an natür­li­che oder juris­ti­sche Personen die­ser Länder sowie an natür­li­che oder juris­ti­sche Personen, die auf US-ame­ri­ka­ni­schen, euro­päi­schen oder inter­na­tio­na­len Verbotslisten (z.B. „Entity List“, „Denied Persons List“, „Specifically Designated Nationals and Blocked Persons“) ste­hen, zu lie­fern. Ferner ist es unter­sagt, Vertragsprodukte an natür­li­che oder juris­ti­sche Personen zu lie­fern, die in irgend­ei­ner Verbindung mit der Unterstützung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung von che­mi­schen, bio­lo­gi­schen oder nuklea­ren Massenvernichtungswaffen stehen. 

§ 14. Schlussbestimmungen 

14.1 Elementartraining ist berech­tigt, vom Vertrag zurück­zu­tre­ten, wenn uns kon­kre­te Anhaltspunkte über die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt werden. 

14.2 Der Kunde ist nicht berech­tigt, sei­ne Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 

14.3 Sollten Teile die­ser AGB unwirk­sam sein oder für unwirk­sam erklärt wer­den, so behal­ten die übri­gen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Gültigkeit. Die Parteien wer­den das Vertragsverhältnis auf der Grundlage einer wirk­sa­men Ersatzregelung durch­füh­ren, die dem mit der weg­ge­fal­le­nen Bestimmung ver­folg­ten Zweck am nächs­ten kommt. 

14.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster. Elementartraining ist jedoch berech­tigt, den Kunden an jedem ande­ren gesetz­li­chen Gerichtsstand zu verklagen. 

14.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den inter­na­tio­na­len Warenkauf ist ausgeschlossen. 

Stand: August 2023