AGG §3 Abs. 4

AGG §3 Abs. 4

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist keine Ausnahme! Jede*r kann Täter*in sein. Und jede*r kann betroffen sein – von Sexismus, Belästigung und Gender Bias.

WAS BEDEUTET DAS?

Sexualisierte Gewalt (Sexismus, sexuelle Belästigung, Stereotypisierung) findet statt, wenn Personen

✋ Eigenschaften aufgrund des Genders zu- oder abgesprochen werden: „Frauen können dies nicht, Männer sind dafür nicht gemacht.“ „Die hat bestimmt ihre Tage.“ Der ist so eine Tunte.“

✋zu Sexualobjekten werden: „Mit Dir möchte ich noch ganz andere Sachen machen.“

✋ eine Reduzierung auf sexuelle Anziehung und normierte Attraktivität erfahren: „Du bist auch nur wegen Deiner Brüste hier!“

✋ geschlechtsbezogenes Machtgefälle demonstrieren: „Sie können meine Einladung natürlich ablehnen, ebenso wie ich Ihre Beförderung.“

✋ vielfältige Lebensentwürfe ignorieren: „Wahre Liebe gibt es nur zwischen Mann und Frau.“

✋ intersektionelle und interdependente Diskriminierung erleben: „Brasilianer sind immer so feurig!“

Sexualisierte Gewalt ist alltäglich, omnipräsent und omnipotent – in Büro und Öffentlichkeit, persönlichen Interaktionen, telefonisch und virtuell.
Und sie ist verboten: AGG § 3 Abs. 4 verbietet sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt in jeder Ausprägung.

Doch an vielen Arbeitsplätzen fehlen wirkende präventive Maßnahmen, Beschwerdestrukturen, Konsequenzen und Umsetzung der gesetzlichen Schutzpflicht.

⚠️ Stattdessen werden Taten ermöglicht durch Ignoranz, Tolerieren, Machtstrukturen, Abhängigkeiten, Loyalitäten, etc.

⚠️ Dabei verstehen sexistisch motivierte Täter*innen Schweigen oft als Zustimmung. So werden nach und Grenzen erweitert. Bis zur Eskalation.

⚠️ Findet zudem eine Verharmlosung von Taten und Schuldumkehr statt, heisst es, dass der Übergriff ein vom Opfer falsch verstandenes Kompliment und eigentlich nur gut gemeint war.

Betroffene werden dann als überempfindlich, zickig oder psychisch krank dargestellt.

Und ja, sexualisierte Gewalt macht krank! 🚑

Sie vergiftet, demotiviert, ängstigt, traumatisiert, erzeugt massive psychische und physische Symptome.
Mit individuellen, gesellschaftlichen und unternehmerischen Folgen: Wer möchte in einem Unternehmen arbeiten, das Gewalt ignoriert, toleriert und dadurch zulässt?

WAS MÜSSEN UNTERNEHMEN TUN?

💪Weiterbildung aller Mitarbeitenden
💪Kompetenzerweiterung von Ansprechpersonen
💪Einführung von Schutzkonzepten und Code of Conduct
💪Transparente Prozesse für Prävention, Akutsituationen, Nachsorge
💪Verantwortungsübergabe an die Täter*innen
💪Schutz der Betroffenen
💪Rehabilitierungsmaßnahmen

WAS KÖNNEN BETROFFENE TUN?

🤲 Gefühle ernst nehmen
🤲 Mit Vertrauenspersonen sprechen
🤲 Stop zur Tatperson sagen
🤲 Gedächtnisprotokoll führen
🤲 interne und/oder externe Unterstützung einholen (bspw. Antidiskriminierungsstelle des Bundes)

© by Verena Arps-Roelle

HILFEPORTALE

Bist Du selber betroffen von sexualisierter Gewalt? Kennst Du jemanden, der von sexualisierter Gewalt betroffen ist? Oder befürchtest Du, selber gewalttätig zu sein oder zu werden?

Dann findest Du hier kompetente, anonyme und kostenfreie Beratung:

HILFETELEFON
08000 116 016 und www.hilfetelefon.de

HILFETELEFON GEWALT AN MÄNNERN
0800 123 990 0 und www.maennerhilfetelefon.de

ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE DES BUNDES

0800 546 546 5 und  www.antidiskriminierungsstelle.de

TATGENEIGTE PERSONEN
www.kein-taeter-werden.de

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