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REPORT & PROTECT

Dein Erleben (er)zählt

#9

„Wieviel nimmst du für´s F*cken, Nutte?“

#8

Mein damaliger Chef meinte, ich könnte mir aussuchen, ob ich eine Abmahnung bekomme oder ob er mir den Hintern versohlen soll.

#2

Mein Kollege sagte zu einer jüngeren Kollegin: „Dann ziehst Du Dir aber einen ganz kurzen Rock an!“

#12

„Was sagt denn dein Chef dazu, wenn ich ihm erzähle, wie unfreundlich du bist?“

#4

„Also, so wie du gehst, wie du dich bewegst und wie du aussiehst, bist du doch schwul.“

Hier ist Platz für Dein Erleben.

Wir machen auf die alltäglichen vielen Tausend Taten sexualisierter Gewalt und #MeToo aufmerksam. Wir posten ausgewählte Erlebnisse, um Tatstrukturen sichtbar zu machen, Täter*innenmuster zu beschreiben und daraus folgend Handlungsoptionen zu gestalten. Jeden Text stellen wir anonymisiert auf unseren Blog, d.h. wir nennen weder Namen, noch Orte oder Organisationen – um die Betroffenen zu schützen.

Wir geben Erfahrungen Raum. Vertrauensvoll, wertfrei, empathisch und betroffenengerecht.

Wir, das sind Sprach- und Kulturwissenschaftlerin Dr. Beatrice Stemmer, Verena Arps-Roelle von act & protect® sowie Diplom-Psychologin Ingrid Roelle, die uns als Psychologische Psychotherapeutin sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin berät.

Du bist nicht allein. Wir sind viele.

Vor Allem möchten wir vermitteln, dass solche Taten keine Einzelfälle sind: Du bist nicht allein. Weder als Betroffene*r noch als Zeug*in. Wir sind viele. Und jede unserer Stimmen (er)zählt.

Wie es funktioniert:

Du kannst uns Deinen Text per Mail unter reportandprotect@actandprotect.de zusenden oder (auch ganz ohne Absender) in Papierform an act & protect – Verena Arps-Roelle – Postfach 46 01 24 – 48072 Münster – Deutschland.

Wir danken Dir für Deinen Mut und Deine Worte. Denn mit jedem Bericht gewinnt die Bewegung von #MeToo an Kraft und Dringlichkeit. Und wir können #GemeinsamMehrBewegen.

#6

Ich habe den Geruch immer noch in der Nase, wenn ich daran denke. Es hat mich geekelt – es war widerlich!

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#5

Grenzüberschreitungen waren so oft an der Tagesordnung. Diese betrafen auch die anderen männlichen Mitarbeiter.

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#4

„Also, so wie du gehst, wie du dich bewegst und wie du aussiehst, bist du doch schwul.“

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#3

„Das wird Dir bestimmt gefallen…“

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#2

Mein Kollege sagte zu einer jüngeren Kollegin: „Dann ziehst Du Dir aber einen ganz kurzen Rock an!“

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#1

Mein Chef hat mich aufgefordert, vor vorgesetzten Kollegen und Lieferanten als Modell für Kleidung zu dienen. Und meinen Körper als Objekt bewertet.

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WAS MÜSSEN WIR ALS GESELLSCHAFT, IN POLITIK UND IN ORGANISATIONEN TUN?
  • Wir als Gesellschaft, in Politik und Organisation müssen uns sexualisierter Gewalttaten, die in unserem Umfeld passieren, bewusst werden und uns auch mit blinden Flecken beschäftigen. Egal, ob als Arbeitgebende, Dienstleistende, Agenturen, Vereine, Institutionen, Justiz, Politik, oder sozialen Begegnungsstätten.
  • Jede Person ist proaktiv vor sexualisierten Gewalttaten zu schützen. Egal, ob als Arbeitnehmde*r, Auszubildende*r, Kund*in, Konsument*in, Dienstleistende*r, ob vor Taten von intern oder extern.
  • Die Gestaltung und Implementierung präventiver Maßnahmen, funktionierender Beschwerdestrukturen, der gesetzlichen Schutzpflicht durch Schutzkonzepte, Interventionskonzepte und Rehabilitationskonzepte muss ganzheitlich erfolgen.
  • Menschen haben das Recht, sich zu wehren. Bei ausbleibender Hilfe sind Mitarbeitende beispielsweise berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen (§ 14 AGG). Senn Arbeitgebende haben die Pflicht, alle Angestellten aktiv vor sexueller Belästigung zu schützen (§ 12 AGG).
  • Präventive und beendende Strategien, Strukturen und Kulturen müssen eingerichtet werden für ein gelebtes Statement gegen sexualisierte Gewalt durch:
  • Transparenter Kommunikation
  • Null-Toleranz-Kultur
  • Bildung und Weiterbildung zum Thema sexualisierte Gewalt
  • Stärkung der Selbstwirksamkeit und Zivilcourage
  • Verhindern von Tatneigungen
  • Ergreifen präventiver Maßnahmen und Aufnahme dieser in die Organisations- und Gesellschaftskultur 
  • Schaffen funktionierender Beschwerdestrukturen
  • Schützende Maßnahmen für Betroffene
  • Sensibler und emphatischer Umgang mit Betroffenen
  • Konfrontation der Täter*innen
  • Angemessene Sanktionen für Täter*innen
  • Betroffenengerechte Verfahren und Justiz
  • Ganzheitliche Schutzkonzepte entwicklen und implementieren für organisatorischen, strukturellen und architektonischen Schutz, bspw. mit der act & protect® Academy 
WAS KÖNNEN ZEUG*INNEN UND BEOBACHTENDE PERSONEN TUN?
  • Hinsehen, Zuhören und Signalisieren: Ich sehe, was geschieht
  • Handeln ohne sich selbst in Gefahr zu bringen
  • Sich als Zeug*in zur Verfügung stellen
  • Betroffene ansprechen: „Komm zu mir, ich helfe Dir!“
  • Andere Personen auf das Geschehen aufmerksam machen und direkt appellieren zu helfen oder Hilfe zu rufen
  • Hilfe holen bei Vorgesetzten, betrieblichen Beschwerdestellen, Betriebs- oder Personalrat, Sicherheitspersonal, Netzwerkbetreibenden, Polizei.
  • Webseiten oder Taten im Internet, beispielsweise mit Hatespeech, auf entsprechenden Beschwerde-Seiten melden, wie https://hateaid.org/  und  https://meldestelle-respect.de/
  • Anzeige erstatten
  • Zeug*innen und beobachtende Personen sollten fachliche Unterstützung suchen, zum Beispiel in Deutschland bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes https://www.antidiskriminierungsstelle.de und 0800 – 546 546 5 oder dem Hilfetelefon unter https://www.hilfetelefon.de  oder 0800 22 55 530 
WAS KÖNNEN BETROFFENE TUN?
  • Wichtig ist, dass Betroffene über das Erlebte reden. Und zwar mit vertrauten Personen, die sich die Zeit nehmen, um empathisch zuzuhören. Unsere psychologische Expertin Ingrid Roelle sagt: „Mit einer Person des Vertrauens zu sprechen, nur um das Geschehene los zu werden, ohne Rat erhalten zu wollen, kann vor eventuellen Spätfolgen schützen.“ Bei dieser Form des Redens geht es in erster Linie um das Verbalisieren und Loswerden der eigenen Gedanken und Gefühle. Erst danach geht es um die Suche nach einer Lösung.
  • Betroffene sollten sich bewusst machen, dass sie nicht Schuld sind – die Tatpersonen verhalten sich falsch, unangemessen oder übergriffig und stehen in der vollen Verantwortung für ihre Taten.
  • Betroffene sollten ihre Gefühle und ihre Wahrnehmung ernst nehmen. Betroffene sollten der belästigen in Person sagen, dass sie sich durch ihr Verhalten belästigt / diskriminiert / abgewertet fühlen.
  • Betroffene sollten deutlich sagen, dass sie das Verhalten der Täter*in nicht möchten
  • Betroffene sollten ein Gedächtnisprotokoll zur Dokumentation führen 

Bei der Erstellung der Handlungsoptionen haben wir uns nach den Empfehlungen
der folgenden Seiten gerichtet:
HAST DU EINE ERFAHRUNG MACHEN MÜSSEN, DIE DU IN DIESEM PROJEKT TEILEN MÖCHTEST?

Du kannst uns Deinen Text per E-Mail an reportandprotect@actandprotect oder anonym per
Post an act & protect, Verena Arps-Roelle, Postfach 46 01 24, 48072 Münster, Deutschland zusenden. Wir behandeln Deine Identität vertraulich und anonym.

Denn Dein Erleben zählt.

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