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Kindgerechte Justiz

Kindgerechte Justiz . act & protect®

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Kinder sind häufig Teil von Gerichtsverfahren. Alleine in Deutschland werden Tausende Kinder vernommen als Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren, Opfer, Zeug*innen oder Betroffene.

Die Situation von Kindern in behördlichen und gerichtlichen Verfahren entspricht leider häufig weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen, noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz.*

 

KINDGERECHTE JUSTIZ – WARUM IST DAS WICHTIG?

Strafverfahren sind für alle Beteiligten eine große Belastung – umso mehr für Kinder und Jugendliche. Denn sie sind zwar Beteiligte, ihre Interessen werden dennoch zu oft nicht kindgerecht vertreten und sie nicht altersgerecht eingebunden und angehört.
Ohne diese Rahmen können solche Verfahren jedoch (re)traumatisierend wirken.

Dann fühlen Kinder und Jugendliche sich schlecht informiert, abgewertet, eingeschüchtert, nicht ernst genommen, handlungsunfähig und ausgeschlossen.
Eine Situation, die weder den Kindern noch den Verfahren dient.

 

UNSERE PETITION

Mit der Petition “Kinderschutz – Standardisierte und kindgerechte gerichtliche Verfahren” an den Deutschen Bundestag, setze ich mich für standardisierte und verbindliche kindgerechte Ermittlungen und Verfahren ein, basierend auf der europäischen Leitlinie.

Damit die Qualität dieser durch Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte, die Weiterbildung und Unterstützung aller Beteiligten und den einbindenden Umgang mit Kindern garantiert wird.

Denn Kinder wünschen sich gehört, informiert, respektvoll und auf Augenhöhe behandelt zu werden. Dies ist von existenzieller Bedeutung.

 

WAS MUSS SICH ÄNDERN?

1. Studien und Forschungen in Bezug auf das kindliche Erleben und sich daraus ergebenden kindgerechten Verfahren.

2. Standardisierte und verbindliche Verfahren, basierend auf der europäischen Leitlinie. Um die Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte sowie die wertschätzende Kommunikation und den respektvollen Umgang mit Kindern zu garantieren.

3. Ermittlungen, Anhörungen und Verfahrensgestaltungen, die dem Alter, den Bedürfnissen und den Interessen des Kindes angemessen sind und diese vertreten sowie das Recht auf Beteiligung der Kinder gewährleisten.

4. Kompetente und empathische prozessuale Begleitung von Anfang an durch qualifizierte Vertrauenspersonen.

5. Weiterbildung, Supervision und interdisziplinärer Austausch aller Beteiligten in Ermittlungen, Anhörungen und Verfahren.

 

WAS KÖNNEN WIR TUN?

Immer wieder darauf aufmerksam machen. Über weitere Petitionen, über Kampagnen und Schreiben an Politik, Justiz und Behörden.

 

© by Verena Arps-Roelle

HILFEPORTALE

Bist Du selber betroffen von sexualisierter Gewalt? Kennst Du jemanden, der von sexualisierter Gewalt betroffen ist? Oder befürchtest Du, selber gewalttätig zu sein oder zu werden?

Dann findest Du hier kompetente, anonyme und kostenfreie Beratung:

HILFETELEFON
08000 116 016 und www.hilfetelefon.de

HILFETELEFON GEWALT AN MÄNNERN
0800 123 990 0 und www.maennerhilfetelefon.de

ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE DES BUNDES

0800 546 546 5 und  www.antidiskriminierungsstelle.de

TATGENEIGTE PERSONEN
www.kein-taeter-werden.de

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